Wie sollte ich mit einem Verdacht umgehen?
Was sollten Sie tun, wenn Sie sexualisierte Gewalt/ sexuelle Übergriffe vermuten?
- Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet!
- Eine:n Kolleg:in oder andere Vertrauensperson (4-Augen-Prinzip) suchen, mit der Sie über die eigenen Unsicherheiten sprechen können.
- Alles aufschreiben, was Ihnen an dem Kind oder dem/der Jugendlichen auffällt, auch wenn Sie sich keinen Zusammenhang mit möglicher sexualisierter Gewalt vorstellen können (Tagebuch über Verhaltensweisen führen).
- Wenn möglich eine Beratungsstelle hinzuziehen, um mehr Sicherheit zu gewinnen. Hier haben Sie als Person, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, rechtlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (Gefährdungseinschätzung gem. §8a SGB VIII).
- Den Kontakt vorsichtig intensivieren, um eine positive Beziehung herzustellen.
- Das Kind oder den/die Jugendliche:n immer wieder ermutigen, über Probleme und Gefühle zu sprechen.
- In der Gruppe das Thema „angenehme und unangenehme/komische/blöde Berührungen“ ansprechen.
- In der Gruppe (im Spiel, innerhalb einer Einheit über Kinderrechte bzw. deren Missachtung, i.e. Gewalt gegen Kinder, im Sportunterricht etc.) (jedoch keinesfalls innerhalb der Sexualaufklärung) das Recht der sexuellen Selbstbestimmung, sexuelle Übergriffe und das Thema „sexualisierte Gewalt“ vorsichtig ansprechen und damit signalisieren: „Ich weiß, dass es sexualisierte Gewalt gibt. Man kann mit mir darüber reden; ich glaube Betroffenen.“
- In der Gruppe den angemessenen Umgang mit Redeverboten oder Schweigeversprechen erarbeiten. Bei kleineren Kindern unter dem Stichwort „gute und schlechte Geheimnisse“: gute Geheimnisse machen Spaß, schlechte machen schlechte Gefühle und schlechte Empfindungen (z.B. Bauchschmerzen). Vermitteln Sie, dass es besser ist, über schlechte Geheimnisse zu sprechen als einem Redeverbot oder Schweigeversprechen Folge zu leisten.
- Wenn möglich, Kontakt zu Personensorgeberechtigten oder Bezugsperson des/der Betroffenen intensivieren, um die Belastbarkeit dieser besser einschätzen zu können (z.B. Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Gruppen- oder Klassenfeiern, Gespräche am Elternsprechtag).
- Kontakt zum Jugendamt aufnehmen (ggf. ohne Namensnennung).
- Helfer:innenkonferenz anstreben, damit alle, die die Familie kennen, gemeinsam eine Strategie besprechen können.
- Eine Familie mit der sexualisierten Gewalt möglichst nicht übereilt konfrontieren, ehe eine räumliche Trennung von Betroffenen und Täter:innen vorbereitet und möglich ist.
- Eine eventuelle Anzeige mit einer Anwältin/einem Anwalt zuvor durchsprechen und gut vorbereiten. Niemand ist zur Anzeige verpflichtet!
Falls Sie Kindern oder Jugendlichen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, helfen wollen, ist es wichtig zu wissen, dass es keine generelle Anzeigepflicht gibt. Dies gilt auch für Personen in sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Berufen, die im Beruf von sexualisierter Gewalt erfahren. Bitte überlassen Sie diese Entscheidung möglichst den Betroffenen.
Verhalten als Vertrauensperson
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn ein betroffenes Mädchen oder ein betroffener Junge sich Ihnen anvertraut?
Einige Tipps für den Umgang mit Betroffenen
Es kann eine echte Herausforderung sein, wenn eine Person aus Ihrem Umfeld Ihnen anvertraut, sexualisierte Gewalt zu erleben oder erlebt zu haben.